Datenschutz- Eine Forderung voller Fragen
Wenn Sie die sachgemäße Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen versäumen oder den Datenschutz auf die leichte Schulter nehmen, können Sie mit einer Geldbuße von 50.000,- bis zu 300.000,- EUR belangt werden. Man sollte die Sache daher nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn Sie sind als Unternehmer dafür verantwortlich, die geforderten Maßnahmen umzusetzen.
5 GUTE GRÜNDE, SOFORT ZU STARTEN
Folgende Vorteile sprechen für die Beauftragung eines Externen Datenschutzbeauftragten:
- Transparente Kostenplanung/ kalkulierbare Kosten durch Beratervertrag
- Befristeter Vertrag mit einem externen DSB, statt eines besonderen Kündigungsschutzes bei einem internen DSB
- Kostensenkung durch Outsourcing - eigene Mitarbeiter können sich Ihren Hauptaufgaben widmen
- Keine zusätzlichen Kosten für Aus- und Weiterbildung
- Vermeidung von Risiken (z.B. Schadensersatz, Bußgeld durch Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetzes)
Bei einem internen Datenschutzbeauftragten zahlt der Arbeitgeber in die Ausbildung der Mitarbeiter, sowie in die Weiterbildungen. Zusätzlich fallen diese Mitarbeiter im Unternehmen für ihre eigentliche Arbeit mindestens ca. 25-35% aus. Je nach Unternehmensgröße kann der zeitliche Aufwand noch höher sein. Wichtig, ein interner Datenschutzbeauftragter muss seine Fachkunde nachweisen und hat einen zusätzlichen Kündigungsschutz für diese Tätigkeit. Ebenso sind regelmäßige Weiterbildungen nachzuweisen. Datenschutz ist ein kleiner Bestandteil eines QM-Systems und lässt sich auf Wunsch wunderbar kombinieren.
Karin Letter steht Unternehmen als fachkundige Datenschutzbeauftragte sowie als zertifizierte Qualitätsmanagement-Beauftragte zur Verfügung. Diese Dienstleistungen können als Kombipaket oder als einzelne Dienstleistung in Anspruch genommen werden.
Wir unterstützen kleine und mittelständische Unternehmen bei der mittlerweile gesetzlich erforderlichen Umsetzung des betrieblichen Datenschutzes.
Um für Sie und Ihr Unternehmen die notwendige Rechtssicherheit zu schaffen, bieten wir Ihnen vielfältige Lösungen für dieses komplexe Thema.
Ihre möglichen Datenschutzdienstleistungen im Überblick:
- Externer Datenschutzbeauftragte gem. §§ 4g, 4f Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Datenschutzanalyse
- Vereinbarungen gem. §11 BDSG zur Auftragsdatenverarbeitung
- Erstellung des öffentlichen/externes Verfahrensverzeichnis
- Verfahrensverzeichnisse
- Internet - Mailnutzung am Arbeitsplatz, Videoüberwachung, Einsatz von Zeiterfassungssystemen etc.
- Durchführung der Vorabkontrolle
- Unternehmensvertretung in allen Datenschutzfragen
- Mitarbeiterschulungen und Verpflichtung gem. §5 BDSG
- Betriebsvereinbarungen / Regelungen im Rahmen von Datenschutz-Coaching
- Rechte der Betroffenen gem. §§ 33 ff. BDSG
- Richtlinien bei Verarbeitung personenbezogener Daten
- Verfahrensverzeichnis für Jedermann
- Datenschutzaudit