Warum externe Datenschutzbeauftragte?
Unternehmen/ Praxen mit mehr als 9 Personen (inkl. Aushilfen und Teilzeitkräfte), die personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen, müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellt haben. Dies ist im § 4f des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) geregelt. Wenn Sie die sachgemäße Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen versäumen oder den Datenschutz auf die leichte Schulter nehmen, können Sie mit einer Geldbuße von 50.000,- bis zu 300.000,- EUR belangt werden. Beachten Sie die neuen gesetzlichen Anforderungen um Bußgelder zu vermeiden!
Im Vergleich zum internen DSB besitzt er jedoch kein Sonderkündigungsrecht. Für ihn gelten die im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Konditionen. Wenn also der Vertrag mit dem externen DSB ausgelaufen ist, dann kann das Unternehmen einen neuen DSB bestellen.
Wir stellen für Ihr Unternehmen den betrieblichen Datenschutzbeauftragten (externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten) und übernehmen alle gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben.
Durch die Bauftragung eines externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten sparen Sie Zeit und Kosten, denn Sie müssen keinen geeigneten Mitarbeiter auswählen und diesen auf teure Schulungen schicken. Zur Erreichung der Gesetzeskonformität besteht die Möglichkeit, durch unsere Software Smart-QM den Datenschutz zu vereinfachen.